Begutachtungsprozess

Alle Beiträge der Rubriken "Aufsätze und Berichte zum Thema" und "Forum" werden einem Peer-Review Verfahren unterzogen. Das Peer-Review Verfahren ist double-blind, d.h. die Namen der Autor*innen sowie der Gutachter*innen sind ausschließlich dem/der betreuenden Herausgeber*in bekannt. Die/Der betreuende Herausgeber*in entscheidet über die Vergabe der Gutachten und kommuniziert mit den Gutachter*innen. Sie/er entscheidet auch darüber, ob Beiträge nach dem Peer-Review angenommen werden.

Es werden mindestens zwei Gutachten eingeholt, wobei Beiträge zu einem Themenheft auch im "Paket" begutachtet werden können.

Bei Themenschwerpunkten sind die Gastherausgeber*innen angehalten, das Peer-Review Verfahren zu unterstützen, indem sie bereits vor der ersten Abgabe überprüfen, ob die Beiträge die Qualität haben, um begutachtet zu werden. Gegebenenfalls werden sie vor der Begutachtung noch einmal zur Überarbeitung an die Autor*innen zurück geschickt.

Sollte ein Themenschwerpunkt als Ganzes, oder eine Mehrzahl der Beiträge negativ begutachtet werden, können die positiv begutachteten Beiträge als Einzelbeiträge veröffentlicht werden.

Die überarbeiteten Beiträge sind mit Blick auf die Gutachten abschließend zu überprüfen. Autor*innen sollten Änderungen kennzeichnen und begründen, falls sie einzelne Aspekte der Gutachten nicht berücksichtigt haben.